Photo by Nadine Shaabana on Unsplash
Erlebst du Häusliche Gewalt?
So kannst du etwas dagegen tun!

Was ist Häusliche Gewalt
Wirst du zu Hause geschlagen, bedroht oder beschimpft? Wirst du in dein Zimmer eingeschlossen oder zu sexuellen Handlungen gezwungen? Wirst du regelmässig gedemütigt? Wirst dir verboten, ausser Haus zu arbeiten oder wird dein Lohn beschlagnahmt? Dann erlebst du Häusliche Gewalt. Häusliche Gewalt umfasst alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer und/oder wirtschaftlicher Gewalt, die:
  • innerhalb der Familie oder deines Zuhauses oder
  • innerhalb einer aktuellen oder aufgelösten Liebesbeziehung passiert.

Häusliche Gewalt ist strafbar. Auch Gewalt mit Gegenständen (z. B. Gürtel oder Kochlöffel) oder mit den Fäusten ist ein Verstoss gegen das Gesetz und ist nicht erlaubt.

Betroffenheit und Mitbetroffenheit
Bei Häuslicher Gewalt kannst du einerseits betroffen sein, wenn sich die Gewalt gegen dich richtet. Es kann auch sein, dass ein Mitglied deiner Familie Gewalt gegen ein anderes Familienmitglied anwendet und nicht direkt gegen dich. Dann bist du mitbetroffen, denn du erlebst es ja mit. Betroffenheit und Mitbetroffenheit können grosse Ängste, Hilflosigkeit und Scham auslösen.
Egal ob du betroffen oder mitbetroffen bist: Du bist nicht schuld! Die einzige schuldige Person ist diejenige, die Gewalt ausübt oder gewalttätig ist. Und dagegen kann und muss etwas getan werden. Was kannst du tun?

Rede darüber!
Falls du Häusliche Gewalt erlebst, ist es wichtig, dass du mit jemandem darüber redest. Das kann eine Person sein, der du vertraust: Zum Beispiel deine Lehrperson, jemand von der Schulsozialarbeit, dein Onkel, deine Tante, deine Nachbarin, dein bester Freund oder dessen Eltern, dein Musiklehrer, deine Trainerin im Sportverein, jemand von der Jugendarbeit etc. Darüber zu reden ist der erste Schritt, damit dir geholfen werden kann.

Anlaufstellen Häusliche Gewalt
Du kannst dich auch direkt an eine Fachperson wenden und Häusliche Gewalt melden. Es gibt verschiedene Anlauf- und Beratungsstellen im Kanton Zug, an die du dich wenden kannst:

Häusliche Gewalt melden:
Zuger Polizei
+41 41 728 41 41, Notruf 117

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kanton Zug
+41 41 723 79 70, info.kes@zg.ch 

Du kannst dich auch deinem Hausarzt, Kinderarzt oder Schularzt anvertrauen.

Informationen und Beratung:
Fachzentrum eff-zett, Opferberatung
+41 41 725 26 50, opfer@eff-zett.ch

Punkto Eltern, Kinder & Jugendliche
+41 41 728 34 40, mail@punkto-zug.ch 

Wenn du nicht mehr weiter weisst und von zu Hause weggehen willst, dann findest du im Schlupfhuus Zürich Zuflucht (+41 43 268 22 66, beratung@schlupfhuus.ch).

Bei einem Notfall
Wenn du dich in einer bedrohlichen Situation befindest und Schutz brauchst, dann wähle sofort oder unmittelbar bei der Bedrohung oder Gewalttat den Polizeinotruf 117, damit die Polizei vorbeikommen und dich schützen kann.

Ist ein Freund oder eine Freundin von häuslicher Gewalt betroffen?
Wenn du einen Freund oder eine Freundin hast, der oder die von Häuslicher Gewalt betrof-fen ist, kannst du dich an die Fachstelle Häusliche Gewalt wenden und fragen, was du tun kannst. Sie unterstützen dich gerne dabei, deinem oder deiner Freundin zu helfen. Du kannst dich auch anonym bei ihnen melden und dich beraten lassen, ohne ihnen sagen zu müssen, wer du bist.
 
Zuger Polizei, Fachstelle Häusliche Gewalt
+41 41 728 41 41, haeusl.polizei@zg.ch

Weitere Informationen
Noch mehr Informationen zur Häuslichen Gewalt findest du unter diesen Links:
 
ww.haeusliche-gewalt-nein.ch
Kinderschutz Schweiz
Film der Kantonspolizei Solothurn zur Häuslichen Gewalt
 
   zurück